Suffizienz zielt auf Begrenzung, Reduktion und qualitative Änderung von Konsum und Produktion zur Bewältigung (nicht nur) ökologischer Krisen unserer Gegenwart. Auf Grundlage inter- und transdisziplinärer Ergebnisse der Suffizienzforschung und anhand des Umwelt- und Verfassungsrechts entwickelt Ulrike Jürschik eine rechtliche Perspektive auf Suffizienz als transformatives Schlüsselkonzept. Dabei zeigt sich, dass vielfältige, über reines Ordnungsrecht hinausgehende Möglichkeiten bestehen, um das umweltrechtliche Instrumentarium in Richtung Suffizienz zu entwickeln. Das deutsche Grundgesetz ist nicht zur Mäßigung der Bürgerinnen und Bürger, sondern zur Mäßigung des Staates konzipiert. Der Gesetzgeber hat jedoch die Aufgabe ökologische Transformationen auch durch Suffizienzpolitik voranzutreiben. Dies ergibt sich nicht nur aus Art. 20a GG, sondern auch aus den grundgesetzlichen Schutzpflichten und intertemporalen Freiheitssicherungspflichten.
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften in Münster und auf Martinique; 2017 Erstes juristisches Staatsexamen am OLG Hamm; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Münster; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht an der Universität Greifswald; Referentin für den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen; Rechtsreferendariat am OLG Hamm.